AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Angebote und Preise, Vertragsabschluss, Rücktritt

  1. Allen Lieferungen und Leistungen der GGM gegenüber Unternehmern (nachfolgend auch Besteller) liegen diese Bedingungen (AGB) sowie nachrangig hierzu die Incoterms der International Chamber of Commerce in jeder jeweils gültigen Fassung zugrunde. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
  2. Angebote und Preise von GGM sind in jeglicher Hinsicht freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Abbildungen und Beschreibungen von Maschinen in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Katalogen, Prospekten oder ähnlichen Veröffentlichungen von GGM, sind unverbindlich, Irrtümer bleiben vorbehalten. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von GGM zustande oder alternativ durch eine vom Kunden ausgestellte Bestätigung, die von GGM unterschrieben ist.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Verkaufspreise von GGM enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer und keine Verpackungs-, Transport-/Versandkosten, Abladekosten, etc., diese kommen dem Kaufpreis gesondert hinzu. Abweichende Vereinbarungen können gemäß dem in der Auftragsbestätigung genannten Incoterm getroffen werden. Das Abladen und Einbringen der Maschinen erfolgt kundenseitig unverzüglich. Zusatzkosten, die durch eine verzögerte Entladung entstehen gehen zu Lasten des Bestellers. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben für Lieferungen außerhalb der EU trägt der Kunde.
  2. Rechnungen von GGM sind ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn GGM über den Betrag frei verfügen kann. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist GGM berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
  3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Bei Rücktritt / Stornierung des Kaufvertrags durch den Besteller wird die geleistete Anzahlung bis zu einer Höhe von 20 % des Nettokaufpreises sofort als Schadensersatz einbehalten. Zusätzlich behält GGM sich vor weitere Kosten die auftragsspezifisch entstanden sind in Rechnung zu stellen.

III. Lieferzeit

  1. Die in der Auftragsbestätigung genannte, unverbindliche Lieferzeit bezieht sich auf die Bereitstellung am Standort. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen, voraus.
  2. Unvorhergesehene Ereignisse sowie Ereignisse höherer Gewalt berechtigen GGM, die Lieferzeit angemessen zu verlängern.
  3. Sollte GGM die Maschine(n) nicht zu dem vereinbarten Liefertermin vom Vorlieferanten erhalten, hat GGM die Möglichkeit entweder die Lieferzeit um den entsprechenden Zeitraum zu verlängern, den Auftrag zu stornieren oder die Lieferung einer vergleichbaren Maschine anzubieten, wenn dieses unter Berücksichtigung der Interessen von GGM für den Besteller zumutbar ist.

IV. Mängelansprüche, Haftung

  1. Der Besteller hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich und sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Falschlieferungen GGM unverzüglich binnen 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Selbiges gilt für versteckte Mängel nach deren Entdeckung mit der Maßgabe, dass Mängel binnen 14 Tagen ab Kenntnis des Mangels schriftlich gerügt werden müssen. GGM ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen zu geben. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge hat GGM wahlweise das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dafür ist GGM die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, kann GGM Erstattung der hieraus entstandenen Kosten verlangen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat sie sich über eine angemessene Zeit hinaus verzögert oder kann sie nach den gesetzlichen Vorschriften verweigert werden, ist Kaufpreisminderung oder bei einem nicht unerheblichen Mangel Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Weitergehende Gewährleistungen, übernimmt GGM nicht.
  2. GGM übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Ware, fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung sowie ungeeignete Betriebsmittel entstanden sind. Dieses gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

V. Eigentumsvorbehalt

  • GGM behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von GGM, auch aus früheren, gleichzeitig oder später geschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

VI. Verjährung

  • Alle Ansprüche des Bestellers gegenüber GGM verjähren nach einem Jahr, die Verjährung beginnt mit Ablieferung der Ware. Dieses gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

VII. Angebots- und Vertragspflicht

  1. Beim Verkauf von neuen und gebrauchten Maschinen etc., die nicht am Lager sind, wird dem Besteller zwecks Besichtigung, von GGM der Eigentümer und der Standort des Liefergegenstandes angegeben. Der Besteller verpflichtet sich, alle Angaben vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Auf keinen Fall dürfen Verkaufsverhandlungen ohne GGM stattfinden. Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarungen wird für den entstandenen Schaden gehaftet.
  2. Im Fall einer Installation der Maschine durch GGM ist der Besteller verpflichtet alle erforderlichen Anschlüsse, Kabelkanäle sowie Anschlüsse für Versorgung und Entsorgung vorbereitet zu haben. Der Aufstellungsort muss geräumt und frei zugänglich sein.

VIII. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht

  1. Für sämtliche Klagen von GGM gegen den Besteller ist dessen Wohnsitz oder Sitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist das für den Hauptsitz von GGM zuständige Gericht zuständig. GGM ist jedoch auch berechtigt, vor den für den Hauptsitz des Kunden zuständigen Gerichten zu klagen.
  2. Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen GGM und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).

IX. Nebenabreden, Schriftform, salvatorische Klausel

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Erklärungen, die der Besteller nach Vertragsschluss GGM gegenüber abzugeben hat (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
  2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes bleibt unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelungen dieses Vertrages eine von den Parteien nicht beabsichtigte Lücke aufweist.